KW 44: Anti-Doping-Gesetz, Pechstein-Petition und neue Pyrodebatte. Der Freispruch am Landgericht Stuttgart für Stefan Schumacher am Dienstag hat eine neue Runde in der Diskussion um ein Anti-Doping-Gesetz eingeläutet. Außerdem: Claudia Pechstein wagt die Revolution im deutschen Sport und Pyro-Diskussion reloaded.
Brauchen wir ein Anti-Doping-Gesetz?
Das Landgericht Stuttgart hat den Radsportler Stefan Schumacher freigesprochen. (Spiegel online) Im ersten Strafprozess wegen des Verdachts des Betrugs durch Doping in Deutschland hat sich meiner Auffassung nach das bestätigt, was die Gesetzessystematik des StGB vermuten lässt: die mangelnde Kompatibilität von Betrugstatbestand und Dopingvergehen. (lto.de) Eine Auffassung, die DLV-Präsident Clemens Prokop teilt und in der Konsequenz ebenso ein Anti-Doping-Gesetz fordert, das Doping unter Strafe stellt. (Tagesspiegel). Anders sieht das der Inhaber des Lehrstuhls für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, Professor Dr. Martin Nolte. Er ist der Auffassung, es sei nicht Aufgabe des Staates, moralisch-ethische Vergehen wie Doping zu sanktionieren und vergleicht das mit Ehebruch. (Westfälische Nachrichten) Achja: das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat zunächst Revision eingelegt. (ntv)
Petition gegen die Athletenvereinbarung
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat eine Petition gegen die Athletenvereinabrung gestartet und bereits zahlreiche Unterstützer auf ihrer Seite. (Spiegel online) Pechstein sieht die Unabhängigkeit des obersten Sportgerichts CAS nicht gewährleistet und möchte vor allem die in der Athletenvereinbarung zum Ausdruck gebrachte Unterwerfung unter die Sportschiedsgerichtbarkeit kippen. (FAZ) Der Gießener Sportrechts-Professor Jens Adolphsen sieht das zu Recht kritisch (Berliner Zeitung) und DOSB-Athletensprecher Christian Breuer hat zunächst eine Aufklärung der Sportler über das Thema Athletenvereinabrung durch einen unabhängigen Frage-Antworten-Katalog angekündigt. (DOSB)
Neue Pyrodebatte
Die jüngsten Vorfälle von Gelsenkirchen, Cottbus und Aalen lassen die schon als vorübergehend beendet angesehene Debatte um die Stadionsicherheit neu “entflammen”. Dabei werden auch die Maßnahmen “Nacktscanner” (Der Westen) und “Drohnen-Überwachung” (Bild) wiederholt thematisiert. Aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht von vornherein jeweils schwierige Unterfangen, denn es gilt: Verhältnismäßgkeit beachten! Interessant wird zu beobachten sein, wie die vom DFB zumindest angedeuten Strafen für die Dortmunder ausfallen (Sport1) – auch mit Blick auf eine Gleichbehandlung bei ähnlichen “Wiederholungstätern” wie z.B. Dynamo Dresden.