KW 44: Hoeneß-Prozess, wahrscheinlich keine Dynamo-Klage und neuer WADA-Code. Der “Fall Hoeneß” heizt die Diskussionen an – auch juristische Fragen, u.a. zur Verantwortung von Aufsichtsräten, werden aufgeworfen. Dazu: Dynamo Dresden klagt vor einem staatlichen Gericht gegen den Pokalausschluss. Und: wird der neue WADA-Code rechtstaatlichen Anforderungen gerecht?
Hoeneß vor Gericht
Die Zulassung der Anklage der Münchener Staatsanwaltschaft durch das LG München liegt schon wieder reichlich vierzehn Tage zurück; dennoch wird man das Gefühl nicht los, das Thema “Hoeneß-Prozess” könnte ein treuer Begleiter bis zum kommenden März werden. Der justizerprobte Ex-Hoeneß-Rivale Christoph Daum hat jedenfalls schonmal eine nicht ganz unwahrscheinliche Prognose zum Medien-Hype um den Prozess abgegeben. (eurosport/yahoo) Leider lässt die bisherige Berichterstattung ein paar Wünsche an die juristische Korrektheit offen. Die oft kolportierte Vermutung, Hoeneß könne wegen des offensichtlich über eine Million liegenden Betrags an hinterzogenen Steuern im Falle einer Verurteilung nicht mehr auf eine Bewährungsstrafe hoffen, ist da nur ein Beispiel. (rp-online) Neben der strafrechtlichen Relevanz weist der Fall auch einige spannende gesellschaftsrechtliche Fragen auf. Dabei wird oft nicht deutlich gemacht, dass Hoeneß sowohl Präsident des FC Bayern München e.V. ist als auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG. Interessant sind dabei Fragen zur Verantwortung von Aufsichtsratsmitgliedern (lto) und die von Hoeneß selbst geäußerte Absicht der “Vertrauensfrage” im Vereinsrecht. (FAZ)
Dynamo Dresden ./. DFB
So könnte eine mögliche Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bezeichnet sein, sollte es tatsächlich dazu kommen. Anlass wären die sportgerichtlichen Entscheidungen vor dem DFB-Sportgericht, DFB Bundesgericht und dem Ständigen Schiedsgericht des DFB zum Pokalauschluss von Dresden in der laufenden Saison. Aus sportrechtlicher Sicht wäre das ein interessantes Verfahren, würde es doch zwangsläufig neue gerichtliche Erkenntnisse über das Verhältnis von staatlicher und Verbands-Gerichtsbarkeit liefern. Denn: die Satzung des DFB schließt eine Überprüfbarkeit von Sportgerichtsurteilen vor staatlichen Gerichten eigentlich aus. Aber nach der Mitgliederversammlung der Dynamos sieht es vorerst nicht danach aus, als würden die Dresdner eine Klage forcieren. (derwesten) Interessant ist die Analyse des Fanforschers Gerd Dembowski, der aus soziologischer Sicht auf die Dinge blickt. Zitat zur Frage ‘Pokalausschluss als Präventivmaßnahme’: “Wenn man grundsätzlich von einer gefühlten Benachteiligung ausgeht, könnte die Strafe jenseits von erhofften Wirkungen auch eher dazu führen, dass sich eine Wahrnehmung von Benachteiligung verstärkt.” (Dynamo.de)
Der neue WADA-Code 2015
Die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) hat auf ihrer Konferenz in Johannesburg einen neuen WADA-Code verabschiedet, der ab 2015 in Kraft tritt. Dabei wurden die Vorschläge der Deutschen Anti-Doping-Agentur NADA nur teilweise berücksichtigt, u.a. in den Punkten Minderjährigenschutz, Prävention und Datenschutz. (NADA.de) Aus deutscher Sicht ergeben sich zurecht Bedenken. Unter anderem von Thomas Summerer, der bereits 1996 als Anwalt von Kathrin Krabbe gegen eine unverhältnismäßige verbandsrechtliche Dopingsperre einen Erfolg vor einem staatlichen Gericht erzielen konnte. (sueddeutsche.de) Einen Überblick zur WADA und den neuen Regeln gibt’s bei “Die 5 wichtigsten Fragen”. (blog-sportrecht.de)