Zum Freispruch des Radsportlers Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart habe ich für Legal Tribune Online einen Gastbeitrag verfasst.
Darin erläutere ich die Inkompatibilität des deutschen Betrugsstrafsystems des § 263 StGB mit Dopingvergehen an den Alternativen Betrug gegenüber Zuschauern, Veranstaltern und Konkurrenten. Daneben analysiere ich, warum es auch mit der für eine Verurteilung wahrscheinlichsten Variante (Betrug gegenüber dem Arbeitgeber) im Fall Schumacher auch nicht zu einer Verurteilung gekommen ist. Nach meiner Auffassung gibt es daher nur eine logische Konsequenz: die Einführung eines Straftatbestands Doping.
Viel Spaß beim Lesen!