Sportrecht – Rückblick März 2014

Eine neue Kate­go­rie hält Ein­zug auf blog-sportrecht.de: Der Monatsrückblick. Inter­es­sante sportrechtliche Urteile, Diskussionen und Bei­träge aus dem jewei­li­gen Monat sollen an dieser Stelle kurz vorgestellt werden.  Dadurch soll vor allem ein guter Überblick ermöglicht werden, der in den klassischen und sozialen Medien manchmal zu schnell verloren geht. Die Beitragsreihenfolge ist willkürlich. Die Auswahl einzelner Beiträge dient zudem allein dem Zweck der Information.

© RRF – Fotolia.com, mit Bearbeitung durch blog-sportrecht.de

Hoeneß-Prozess vor dem LG München

FAZ

Ein Spektakulärer Prozess vor dem LG München, der bereits nach vier Tagen wieder vorbei war. Der aber einige Fragen offen lässt. Vor allem solche aus dem Straf- und Steuerrecht. Etwa: Wie ist eine fehlerhafte Selbstanzeige nun juristisch zu bewerten? Eine Frage, deren höchstrichterliche Klärung interessant geworden wäre. Und es bleiben Zweifel, ob nicht ein sog. “Deal” zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden hat. Wenn ja, wäre es ein “verdeckter Deal” gewesen, dem der Wortlaut des  § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO entgegensteht, wonach im Protokoll der Verhandlung zu vermerken ist, dass  “eine Verständigung nicht stattgefunden hat.”

“Kufendeal” und die Folgen

sportschau.de

Der deutsche Bobpilot Manuel Machata war nicht bei den Olympischen Winterspielen in Sotchi; er wurde nicht nominiert. Dabei waren aber seine Kufen und zwar unter dem Gefährt von Viererbob-Olympiasiegers  Alexander Subkow aus Russland. Machata hatte sie ihm geliehen. Nach Ansicht des Deutschen Bob- und Schlittenverbandes (BSD) ein inakzeptables Verhalten. Die Folge: Manuel Machata wurde vom Verband eine einjährige Wettkampfsperre auferlegt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 EUR. Dies begründete das Präsidium des BSD als “ersten Schritt zur Wahrung nationaler Interessen”. Allerdings: Eine entsprechende Rechtsgrundlage sucht man im Regelwerk des Verbands vergebens. Lediglich die Athletenvereinbarung des BSD enthält in Nr. 3 i den Passus, dass kein Material weitergeben oder veräußern werden darf, das mit BSD – und FES- Know-how hergestellt oder optimiert wurde. FES steht im übrigen für das (steuerfinanzierte) Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten, das normalerweise für den Bau der Olympiaschlitten-  und bobs verantwortlich zeichnet. In diesem Fall jedoch nicht: Es waren Machatas Privatkufen, die er an Subkow weitergab. Logische Folge: Machata wartete die Begründung der BSD-Entscheidung ab und legte dann vor dem BSD-Rechtsausschuss Einspruch ein. Daraufhin ruderte das BSD-Präsidium zurück und bot Machata eine außergerichtliche Einigung an. Man wolle jetzt auf die Sperre verzichten, soweit Machata bereit sei, auf eigene Kosten Jugendarbeit zu verrichten. Machata lehnte ab. Fortsetzung folgt zur Berufungsverhandlung vor dem BSD-Rechtsausschuss am 7. April…

 

Pechstein-Urteil eine Revolution?

Justiz Bayern (Urteil im Volltext)

Noch in den letzten Tagen des alten Monats (Februar), aus sportrechtlicher Sicht aufsehenserregend, urteilte des LG München I zur Klage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen die Deutsche Eis-Schnelllauf-Gemeinschaft (DESG) und die Internationale Eislauf-Union (ISU). Das Landgericht erklärte sich für die Schadensersatzklage für zulässig, wies diese aber als unbegründet ab. Was auf den ersten Blick wie ein alltäglicher Urteilsspruch eines deutschen Zivilgerichts erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als bemerkenswertes Urteil, das Einiges an Bewegung in die Gerichtsbarkeiten im Sport bringen könnte, wie ich bereits auf blog-sportrecht.de erläutert habe. Eine weitere Einschätzung gibt es von auf lto.de. Eine analytische Gliederung für das komplexe und sorgfältige Urteil hat Jan F. Orth erstellt. Mittlerweile hat Claudia Pechstein Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Neuer Vorstoß für ein Anti-Doping-Gesetz

FAZ

Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat einen Gesetzesentwurf zum “Schutz der Integrität des Sports“ vorgelegt. Dieser enthält u.a. einen eigenen Straftatbestand Dopingbetrug mit einen Strafrahmen von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/sport.pdf. Ein Gesetz in dieser Legislaturperiode rückt damit näher, wenngleich es ähnliche Vorstöße auch in der Vergangenheit immer wieder gegeben hat. Dennoch wird sich die Bundesregierung an den Vorgaben im Koalitionsvertrag messen lassen müssen.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar